24.06.2021 | Produzierende Industrie

Rechtsgrundlagen, Haftung & Normen von Absturzsicherung in der Industrie

Industriebetriebe kommen um Absturzsicherungen nicht herum, denn ein Sicherheitskonzept ist heutzutage Pflicht. Die Zuständigkeit für Absturzsicherheit liegt grundsätzlich bei den Betreibern eines Unternehmens, Gebäudes bzw. einer Anlage. In Industriebetrieben ist diese verantwortliche Person der Geschäftsführer und eine von ihm bestellte Sicherheitsfachkraft. Mehr Details zu den rechtlichen Grundlagen gibt es im folgenden Beitrag zu entdecken.

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Fachartikelserie: Absturzsicherung in der Industrie

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Scheinsicherheit in Industriebetrieben - So entsteht echte Absturzsicherung

Scheinsicherheit ist gefährlich, denn die Mitarbeiter und Kollegen vor Ort verlassen sich auf das bestehende Sicherheitskonzept. Scheinsicherheit in Industriebetrieben birgt die Gefahr eines Absturzes mit verheerenden Folgen. Um dies zu vermeiden, brauchen Firmen ein verlässliches Sicherheitskonzept. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie aus Scheinsicherheit echte Absturzsicherung in Industriebetrieben wird.

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Rechtsgrundlagen, Haftung & Normen von Absturzsicherung in der Industrie

Industriebetriebe kommen um Absturzsicherungen nicht herum, denn ein Sicherheitskonzept ist heutzutage Pflicht. Die Zuständigkeit für Absturzsicherheit liegt grundsätzlich bei den Betreibern eines Unternehmens, Gebäudes bzw. einer Anlage. In Industriebetrieben ist diese verantwortliche Person der Geschäftsführer und eine von ihm bestellte Sicherheitsfachkraft. Mehr Details zu den rechtlichen Grundlagen gibt es im folgenden Beitrag zu entdecken.

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3 starke Sonderlösungen für Absturzsicherung in der Industrie

Der Markt für Absturzsicherungen ist groß und die Zahl der Standardlösungen wächst. Trotzdem brauchen Unternehmen verschiedenster Branchen immer wieder Sonderlösungen, die auf ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Als langjähriger Anbieter für Sonderlösungen wissen wir, dass es für jede Herausforderung eine Antwort gibt.

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Warum Absturzsicherung immer günstiger ist als ein Absturz

Eine sach- und fachgerechte Absturzsicherung verursacht Kosten, welche sich jedoch auf langfristige Sicht lohnen. Als Karl R. am Donnerstagabend das Büro verlässt und sich auf den Weg ins Krankenhaus macht, fühlt er sich um zehn Jahre gealtert. Gegen Mittag, während die ersten Arbeiter sich bereits gemächlich auf den Weg in die Mittagspause machten, durchdrang plötzlich ein Schrei die Halle, gefolgt von einem lauten Scheppern und dem ohrenbetäubenden Kreischen der hinteren Fertigungsmaschine. Erschrocken hielten die anwesenden Mitarbeiter inne und sekundenlang schienen alle die Luft anzuhalten.

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Absturzsicherung in der Industrie: Umfang, Kosten & Profi-Tipps

Absturzsicherung ist mehr als ein paar Klemmen, Schrauben, Seile und Schutzgurte. Es handelt sich um ein ganzheitliches Sicherheitskonzept. Der Return of Prevention fällt bewiesener Maßen positiv aus, denn Absturzsicherung ist stets günstiger als ein Absturz. Was eine sach- und fachgerechte Absturzsicherung umfasst und welche Kosten zu beachten sind, haben wir in diesem Beitrag samt Profi-Tipps für Sie zusammengefasst.

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4 Best Practice Beispiele für Absturzsicherung in der Industrie

Industriebetriebe brauchen echte Absturzsicherung, denn Scheinsicherheit kann fatale Folgen für die Mitarbeiter, aber auch für das Unternehmen selbst haben. Die folgenden 4 Best Practice Beispiele für Absturzsicherung in der Industrie zeigen, welchen sicherheitsrelevanten Herausforderungen sich erfolgreiche Industriebetriebe aus Österreich, Deutschland und der Schweiz stellen und wie sie diese lösen.

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Absturzsicherung in der Industrie - alle Infos auf einen Blick

Industriebetriebe brauchen ein ganzheitliches Sicherungskonzept. Was Absturzsicherung ist, warum sie in Industriebetrieben professionell umgesetzt werden muss, welche Kosten, Rechtsgrundlagen und Arbeitsschritte damit einhergehen, lesen Sie im Folgenden in unserem großen Überblick.

Echte Absturzsicherheit basiert auf einer Summe von Sicherheitsmaßnahmen, die systematisch nach dem STOP-Prinzip konzipiert sein müssen.

Christoph Reiter

Industriebetriebe mit großen Maschinen und Anlagen kommen um Absturzsicherungen nicht herum, denn ein gutes Sicherheitskonzept ist heutzutage Pflicht. Der einschlägige DGUV-Report Berrechnung des internationalen Return of Prevention für Unternehmen zeigt außerdem, dass sich die Investition in betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz durchaus lohnt. Denn Absturzsicherung ist immer günstiger als ein Absturzunfall. In diesem Beitrag finden Sie daher alle wichtigen Informationen rund um Rechtsgrundlagen, Haftung und Normen von Absturzsicherung in der Industrie.

 

Wer ist für die Absturzsicherung in Industriebetrieben verantwortlich?

Die Zuständigkeit für Absturzsicherheit liegt grundsätzlich bei den Betreibern eines Unternehmens, Gebäudes bzw. einer Anlage. In Industriebetrieben ist diese verantwortliche Person der Geschäftsführer und eine von ihm bestellte Sicherheitsfachkraft. Denn auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBL. Nr. 450/1994 i.d.g.F.) ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtend vorgeschrieben. In vielen Fällen übt dieser Sicherheitsexperte seine Tätigkeit hauptberuflich in einer Firma aus, da er neben Absturzsicherung auch für Themen wie Brand- und Explosionsschutz, Arbeitsunfälle und Gefahrenbeurteilung verantwortlich ist. Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft kann beispielsweise beim TÜV Austria von Meistern, Werkmeistern, Hochschulabsolventen u.a. nach mindestens 2 Jahren Berufserfahrung absolviert werden.

 

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Absturzsicherung in der Industrie?

In Industriebetrieben, wo große Anlagen, Maschinen, Kräne o.Ä. im Einsatz sind, ist eine sach- und fachgerechte Absturzsicherung rechtlich vorgeschrieben. In Österreich gilt es hierbei folgende Gesetze zu beachten:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

 

  • Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)

 

  • Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV)

 

In Deutschland und in der Schweiz gelten ähnliche Rechtsgrundlagen, die beispielsweise in den deutschen DGUV-Vorschriften oder bei der schweizer SUVA nachzulesen sind. Montierte Absturzsicherungen müssen einer jährlichen Prüfkontrolle unterzogen werden, wobei folgende Gesetze und Normen wesentlich sind:

  • PSA-V §3, Absatz 5: Arbeitsplatzevaluierung

 

 

  • EN 362 “Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente”

 

  • EN 363 “Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme”

 

  • EN 795 “Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen”

 

  • EN 353 “Prüf- und Zertifizierungskriterien für mitlaufende Auffanggeräte einschließlich Führung”

 

  • EN 365 “Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung”

 

  • EN ISO 14122-3 Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen 
cta hanbuch absturzsicherung

Was ist das STOP-Prinzip und welche Rolle spielt es für die Absturzsicherung?

Das STOP-Prinzip ist die Einhaltung der richtigen Reihenfolge aller Arbeitsschutzmaßnahmen, die für eine sach- und fachgerechte Absturzsicherung sorgen. STOP ist das Anagramm aus Substitution Technischen, Organisatorischen und Persönlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Um Sicherheitsrisiken systematisch zu vermeiden, spielt die Reihenfolge der Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Nehmen wir als Beispiel eine Industriehalle mit großen, gefährlichen Maschinen, die jeder mit einer persönlichen Schutzausrüstung wie einer Schutzbrille betreten dürfte. Dabei blieben die Zutrittsbeschränkungen, also eine wichtige organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme, unbeachtet und die Halle wäre als nicht sicher anzusehen. Da jeder Betrieb individuelle Anforderungen hat, erarbeiten geschulte Fachexperten auch passende Sonderlösungen mit ihren Kunden, sodass die erforderlichen Sicherheitsstandards zu jedem Zeitpunkt erfüllt sind. 

 

Welche Sicherheitsmaßnahmen umfasst die Absturzsicherung?

Echte Absturzsicherung in Industriebetrieben erfordert ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, denn Scheinsicherheit ist gefährlich für die vor Ort arbeitenden Mitarbeiter, aber auch für die Verantwortlichen und die Firma selbst. Neben der Begutachtung und Planung sind folgende Sicherheitsmaßnahmen daher erforderlich:

 

1. Substitution 

Substitution bezeichnet das Ersetzen von Gefahrenquellen, d.h. diese werden entweder gänzlich beseitigt oder soweit „entschärft“, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachgegenständen mehr vorliegt. Beispielsweise werden ätzende oder giftige Reinigungsmittel durch neutrale ersetzt.

 

2. Technische Arbeitsschutzmaßnahmen

Um eine sach- und fachgerechte Absturzsicherung montieren zu können, ist die Verwendung qualitativ hochwertiger und vor allem geprüfter Produkte wie Anschlageinrichtungen und Befestigungsmittel unumgänglich. Außerdem erhöhen technische Arbeitsschutzmaßnahmen zum Individual- und Kollektivschutz die Sicherheit vor Ort:

  • Anschlagpunkte: ermöglichen das Absichern eines eingeschränkten Umfelds bzw. einer bestimmten Arbeitsumgebung

 

  • Seils- und Schienensysteme: Systeme mit einem beweglichen Anschlagpunkt, die sichere Bewegungsmöglichkeiten entlang des Seil- und Schienenverlaufs ermöglichen

 

  • Kapselungen: Maschinenabdeckungen, z.B. Schutzhüllen für Bohr- und Drehmaschinen, sorgen dafür, dass niemand in die Maschine hineinfassen kann.

 

  • Gerüste: mobile oder fest installierte Gerüste sind stabiler und sicherer als Leitern, um daran hochzuklettern.

 

  • Absperrungen: mit Absperrungen wird präventiv vermieden, dass Mitarbeiter, aber auch die Industriekletterer selbst zu bestimmten Gefahrenquellen hinkommen.

 

  • Geländer: besonders auf großen Anlagen, wie etwa eine lange Papiermaschine, verhindern Geländer das Vordringen zu gefährlichen Absturzkanten oder etwaigen Gefahrenquellen.

 

3. Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen

In weiterer Folge müssen organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden, um echte Absturzsicherung auf Industriegeländen und in Industriehallen zu gewährleisten:

  • Zutrittsbeschränkungen: indem der Personenkreis mit Zutritt zu einer Anlage oder Vorrichtung reduziert wird, beispielsweise mithilfe eines Chipkarten-Systems, ist auch die Unfallgefahr geringer.

 

  • Schichtregelungen: auch mithilfe von festen Regeln, wie viele Personen vor Ort sein dürfen, wird für höhere Sicherheit gesorgt.

 

  • Unterweisungen: Mitarbeiter, die an einer Maschine oder Anlage mit Absturzsicherung arbeiten, brauchen eine spezielle Einweisung, z.B. an welchen Stellen worauf zu achten ist und welche Gefahren bestehen.

 

4. Persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen

Die persönlichen Arbeitsschutzmaßnahmen richten sich an diejenigen, die tatsächlich an der Gefahrenquelle tätig sind. Diese Schutzausrüstung ist individuell angepasst und darf i.d.R. nicht geteilt werden, z.B.

  • Sicherheitsschuhe

 

  • Handschuhe

 

  • Helme

 

  • PSAgA Gurte

 

Wer haftet im Falle eines Absturzunfalls?

Kommt es trotz Sicherheitsvorkehrungen zu einem Absturzunfall, etwa weil ein Industriekletterer bei seiner Tätigkeit abrutscht, ist eine Unfallmeldung bei der AUVA zu machen. Diese hat innerhalb von 5 Tagen bzw. innerhalb von 3 Tagen bei tödlichem Ausgang zu erfolgen. Ein Gutachter wird die Unfallstelle und die Absturzsicherung begutachten, um fahrlässiges Verhalten auszuschließen. Grundlage dieser Begutachtung ist das Montage-Dokument sowie die jährlich zu erstellenden Prüfprotokolle. Sind diese nicht vorhanden oder nicht sorgfältig geführt, besteht die Gefahr bereits für diesen Verstoß zur Verantwortung gezogen zu werden. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die Absturzsicherung sach- und fachgerecht geplant und montiert wurde. Werden bei der Untergrundprüfung, Planung, Montage, Dokumentation, PSA oder den Rettungsmaßnahmen Fehler nachgewiesen, bleibt zu entscheiden, wer die Haftung trägt. Ob der Geschäftsführer des betroffenen Industriebetriebs, die Sicherheitsfachkraft oder die Montagefirma für den Absturzunfall haftbar gemacht wird, entscheidet dann im Regelfall ein Gericht.

 

Fazit: Absturzsicherung ist gesetzlich verankert

Es ist durchaus sinnvoll, Absturzsicherung als ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu sehen. Einerseits müssen Industriebetriebe die Rechtsgrundlagen mit all ihren Gesetzen und Normen beachten, andererseits schützen sie sich dadurch vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit im Falle eines Absturzunfalls. Echte Absturzsicherheit basiert auf einer Summe von Sicherheitsmaßnahmen, die systematisch nach dem STOP-Prinzip konzipiert sein müssen. Eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft und eine erfahrene Montagefirma mit regelmäßig geprüften Experten sind die beste Voraussetzung für optimal abgesicherte Industriehallen und -geländer.

Möchten Sie mehr über nachhaltige Sicherheitskonzepte in Industriebetrieben erfahren? Dann laden Sie sich jetzt unser kostenloses Handbuch für Absturzsicherung in der Industrie herunter. 

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