Doch bedenken Sie: Auf dem Dach befinden sich Ihre Mitarbeiter im absturzgefährdeten Bereich. Aus diesem Grund gibt es hinsichtlich der Sicherheit zahlreiche Vorschriften und Normen. Die Frage der Verantwortung ist an sich gesetzlich geregelt – sie liegt grundsätzlich beim Betreiber der PV-Anlage. Sollte also ein Unfall auf dem Dach passieren, haftet er für die Folgeschäden; bei Fahrlässigkeit ist sogar mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Doch auch die Solarteure tragen Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, die das Sonnenkraftwerk auf dem Dach montieren. Denn auch diese Arbeiten müssen entsprechend gesichert stattfinden. Zudem sind Solarteure auch verpflichtet, ihre Auftraggeber über etwaige Risiken und Sicherheitsvorkehrungen für die PV-Anlage auf dem Dach zu informieren.
Achtung: Wenn die Mindestanforderungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Dach nicht erfüllt sind, kann der Arbeitgeber sogar bei einem Fehlverhalten des betroffenen Arbeitnehmers zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Blick in die Praxis
Findet die Montage von PV-Anlagen innerhalb von fünf Werktagen statt, ist an sich keine Meldung beim Arbeitsinpektorat bzw. der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) nötig. Das heißt, dass Solarteure bzw. Montage-Firmen in der Praxis hinsichtlich des Zugangs zum Dach sowie der Absicherung mehr oder weniger freie Hand haben. Da bei Genehmigungsverfahren durch das Arbeitsinspektorat strenge Auflagen gelten, werden diese auch meist gemieden, also nicht gemeldet. Denn auch wenn beispielsweise die Traufe nur vier Meter hoch ist, muss per Gesetz ein fester Aufstieg errichtet werden, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. In der Regel kommt allerdings ein sogenanntes Blitzgerüst zum Einsatz, das bis zu einer bestimmten Höhe nicht zwingend verankert werden muss. Der Vorteil: Es ist recht leicht und schnell aufgestellt.
Doch auch diese Medaille hat eine Kehrseite: Sollte sich im Rahmen einer Überprüfung herausstellen, dass auf der Baustelle die falsche Absturzsicherung verwendet bzw. nicht ausreichende Sicherungssysteme eingesetzt werden, ist mit einer Strafe von bis zu 2.000 Euro zu rechnen; von zivilrechtlichen Folgen bei einem Unfall ganz zu schweigen. Der Solarteur ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle auswärtigen Arbeitsstellen detailliert zu evaluieren, um dann entscheiden zu können, welche Aufstiegshilfen und Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden. Aus Sicht der AUVA wäre auch eine schriftliche Dokumentation dieser Evaluierung unbedingt empfehlenswert, da so auch alle Überprüfungen sowie zu setzende Maßnahmen rasch nachvollzogen und umgesetzt werden können.
Achtung: Sollte eine professionelle und zertifizierte Absturzsicherung vorgeschrieben sein, aber fehlen, kann die Baustelle vom Arbeitsinspektor geschlossen werden. Dann wird das Dach mittels Bescheides mit einem Betretungsverbot versehen, bis die Mängel behoben sind. Nicht immer sind teure Sicherungsmaßnahmen wie ein Kollektivschutz nötig oder verhältnismäßig. Oft ist eine PSAgA zumindest aus Sicht der AUVA in Österreich ausreichend. Doch langfristig betrachtet ist meist eine fix verbaute Absturzsicherung die beste und kostengünstigste Lösung.
Vertrauen durch Zertifikate
Damit die AUVA respektive das Arbeitsinspektorat den Einsatz von Absturzsicherungen am Markt zulassen kann, müssen diese einige Anforderungen erfüllen.
Anforderungen an Sicherungssysteme im Detail
- Eine realitäts- bzw. praxisnahe Prüfung der Absturzsicherung
- Check durch das eigene Prüflabor des Arbeitsinspektorats
- Lückenlose Dokumentation
- Verständliche und umfassende Bedienungs- und Montageanleitung
Achtung: Auch wenn die Sicherungslösung technisch alle Anforderungen erfüllt, kann sie aufgrund fehlender Unterlagen im Rahmen der formalen Prüfung durchfallen!
Die Situation in der Schweiz
Auch in der Schweiz sind im Rahmen der Planung, der Montage und der Instandhaltung von PV-Anlagen auf dem Dach der Solarteur und der Auftraggeber respektive der Betreiber des Solarkraftwerks für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich - so steht es in den diesbezüglichen Gesetzestexten (BauAV/Bauarbeitenverordnung, VUV/Verordnung über die Unfallverhütung sowie UVG/Unfallversicherungsgesetz). Doch auch der Bauherr oder Eigentümer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Unfall auf eine fehlerhafte Anlage bzw. Herstellung oder auf eine mangelhafte Absturzsicherung zurückzuführen ist (Kausalhaftung). Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht hat der Eigentümer mitunter auch mit straf- und haftpflichtrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Daher ist es für alle Beteiligten sehr wichtig, immer für absolute Sicherheit auf dem Dach zu sorgen, und zwar für die gesamte Dauer des Projekts, von der Planung bis hin zu Fertigstellung der Anlage und zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten in weiterer Folge. Dafür ist eine zertifizierte und korrekt montierte Absturzsicherung erforderlich. Zudem müssen alle Verkehrswege auf dem Dach mindestens 60 cm breit sein. Seitlich zur Solaranlage sollte der Abstand nicht mehr als 25 cm betragen und Einrichtungen wie Abläufe oder Anschlüsse müssen stets frei zugänglich sein.
Hier geht´s zur Webseite der Schweizerische Unfallversicherung SUVA
Diese Fehler werden in der Praxis häufig begangen
Leider kommt es immer wieder vor, dass Solarteure oder Montageunternehmen ohne ausreichende Vorbereitung und Recherche einfach drauflosarbeiten und die PV-Anlage auf dem Dach montieren. Doch im § 3 des Arbeitsnehmerinnenschutzgesetztes – „Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber“ ist genau das verpflichtend vorgesehen: „Arbeitgeber haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren“, heißt es etwa dazu im Originaltext.
Hier ein Auszug aus dem deutschen Gesetzestext hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG): Auch in Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Zudem muss er dafür sorgen, dass die zu diesem Zweck gesetzten Maßnahmen von allen Beteiligten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Zudem ist es essenziell, dass nicht nur geprüfte und freigegebene Absturzsicherungen eingesetzt werden, sondern die für den jeweiligen Anwendungsfall Richtigen, die natürlich ebenfalls entsprechend zertifiziert sein müssen.
Auch hierfür ist eine eingehende Recherche notwendig oder eben die Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen Hersteller von Sicherungslösungen für PV-Anlagen auf dem Dach. Der günstige Preis als alleiniges Auswahlkriterium kann fatale Folgen haben. Oft erfährt man dann nämlich erst im Ernstfall, wie sicher die zum Einsatz gebrachte Absturzsicherung ist. Dies ist ein klassischer Fall von Scheinsicherheit! Laut Arbeitnehmerschutzgesetz ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet derartige Fehler zu vermeiden. Gegebenenfalls ist auch eine Sicherheitsfachkraft im eigenen Unternehmen auszubilden, die über die nötige Expertise in diesem Zusammenhang verfügt.
Vorteile von Absturzsicherungen, die auf der PV-Unterkonstruktion montiert werden
Eine Absturzsicherung, die direkt auf der Unterkonstruktion der PV-Anlage auf dem Dach montiert wird, hat einige technische und praktische Vorteile gegenüber anderen Lösungen. Sie benötigt keinen zusätzlichen Platz, wodurch die Dachfläche optimal für Solarpaneele genutzt werden kann, und sie führt zu keiner Verschattung. Aber auch aus rechtlicher Sicht haben auflastgehaltene Systeme Vorteile, da hierfür nur die Statik der Gesamtkonstruktion geprüft werden muss. Zudem ist die gesamte Dachfläche mit solchen Lösungen optimal einsehbar, sodass etwaige Hindernisse auf dem Dach kein Sicherheitsrisiko mehr darstellen. Darüber hinaus muss die Dachhaut nicht geöffnet werden, was mittel- und langfristig undichte Stellen und auch eine Beschädigung der Dachstatik nach sich ziehen kann.
Die Zusammenarbeit der AUVA und des Arbeitsinspektorats in der Praxis
Während das Arbeitsinspektorat die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutzgesetz in den Betrieben und auf Baustellen zuständig ist und Genehmigungsverfahren durchführt, ist die AUVA für die Betreuung und Beratung von Unternehmen dahingehend zuständig, um präventiv Unfälle zu verhindern. Mit anderen Worten: Die AUVA hilft Solarteuren und PV-Anlagen-Betreibern dabei, vom Arbeitsinspektorat erkannte Mängel zu beheben. Zu diesem Zweck gibt es österreichweit sogenannte Präventionszentren mit Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Weitere Infos finden Sie hier.
Fazit
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage am Dach führt zum häufigeren Betreten der Dachfläche. Die dort befindlichen Personen halten sich somit in einem Bereich mit der Gefahr vor Absturz auf. Nicht nur die Betreiber von PV-Anlagen auf dem Dach, auch die Solarteure und Montageunternehmen tragen hier die Verantwortung für ihre Mitarbeiter und haften für Unfälle, die mit den richtigen und gesetzeskonformen Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden hätten können. Bei Fahrlässigkeit drohen empfindliche Strafen und womöglich auch zivilrechtliche Konsequenzen. Während das Arbeitsinspektorat Sicherheitsmängel auf dem Dach aufzeigt, hilft die AUVA/SUVA den betroffenen Unternehmen, diese zu beheben.
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